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Verbraucherschutz

Verbraucherschutz ist ein zweischneidiges Schwert. So notwendig wie er ist, um den Verbraucher vor üblen Machenschaften von unseriösen Geschäftemachern zu schützen, so schädlich bzw. kostenintensiv kann er für Unternehmen werden, wenn Kunden ihn zu ihrem Vorteil ausnutzen.

Beispiel: Eine "klevere" Kundin bestellt sich in einem Versandhaus ein tolles Sommerkleid. Trägt es am Wochenende auf der Party und schickt es montags unter Berufung auf ihr Widerrufsrecht an das Versandhaus zurück. Dem Versandhaus entstehen dadurch nicht nur die Hin- und Rückfrachtkosten, sondern auch ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Dazu kommt noch ein Kleid, dass nicht mehr als neu anzusehen ist und bestenfalls "Second Hand" verkauft werden kann.
Für das Versandhaus entsteht also ein beträchtlicher finanzieller Schaden. OK, man könnte dies als unternehmerisches Risiko bezeichen.
Dumm an der Sache ist nur, dass ein Unternehmen immer auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist ... ja sogar sein muß, denn neben den "Vorstandsgehältern" müssen auch die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sowie die Rechnungen der Zulieferanten und einige andere Dinge bezahlt werden und es sollte noch etwas Geld für zukünftige Investitionen bleiben.
Dieses Geld kann das Unternehmen aber nur und ausschließlich über den Verkauf von anderen Artikeln an anständige Kunden verdienen. Unterm Strich bedeutet dies, dass alle anderen, anständigen Kunden das Kleid der "kleveren" Kundin mitfinanzieren müssen.
Das Trittbrettfahren der "kleveren" Kundin ist somit schädigent für die Allgemeinheit und nicht mehr nur ein Kavaliersdelikt sondern nichts anderes als gesetzlich legalisierter Ladendiebstahl.

Leider ist das obige Beispiel kein Einzelfall. Es lässt sich beliebig fortsetzen und ergänzen.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Abhilfe durch Änderung des Fernabsatzgesetzes zu schaffen.






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