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Verbraucherschutz

Verbraucherschutz ist ein zweischneidiges Schwert. So notwendig wie er ist, um den Verbraucher vor �blen Machenschaften von unseri�sen Gesch�ftemachern zu sch�tzen, so sch�dlich bzw. kostenintensiv kann er f�r Unternehmen werden, wenn Kunden ihn zu ihrem Vorteil ausnutzen.

Beispiel: Eine "klevere" Kundin bestellt sich in einem Versandhaus ein tolles Sommerkleid. Tr�gt es am Wochenende auf der Party und schickt es montags unter Berufung auf ihr Widerrufsrecht an das Versandhaus zur�ck. Dem Versandhaus entstehen dadurch nicht nur die Hin- und R�ckfrachtkosten, sondern auch ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Dazu kommt noch ein Kleid, dass nicht mehr als neu anzusehen ist und bestenfalls "Second Hand" verkauft werden kann.
F�r das Versandhaus entsteht also ein betr�chtlicher finanzieller Schaden. OK, man k�nnte dies als unternehmerisches Risiko bezeichen.
Dumm an der Sache ist nur, dass ein Unternehmen immer auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist ... ja sogar sein mu�, denn neben den "Vorstandsgeh�ltern" m�ssen auch die L�hne und Geh�lter der Mitarbeiter sowie die Rechnungen der Zulieferanten und einige andere Dinge bezahlt werden und es sollte noch etwas Geld f�r zuk�nftige Investitionen bleiben.
Dieses Geld kann das Unternehmen aber nur und ausschlie�lich �ber den Verkauf von anderen Artikeln an anst�ndige Kunden verdienen. Unterm Strich bedeutet dies, dass alle anderen, anst�ndigen Kunden das Kleid der "kleveren" Kundin mitfinanzieren m�ssen.
Das Trittbrettfahren der "kleveren" Kundin ist somit sch�digent f�r die Allgemeinheit und nicht mehr nur ein Kavaliersdelikt sondern nichts anderes als gesetzlich legalisierter Ladendiebstahl.

Leider ist das obige Beispiel kein Einzelfall. Es l�sst sich beliebig fortsetzen und erg�nzen.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Abhilfe durch �nderung des Fernabsatzgesetzes zu schaffen.






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